Vier Angaben pro Arbeitsbereich
Beginnen Sie mit einer Tabelle oder einfachen Liste. Für jeden Bereich notieren Sie Ort, Tätigkeit, Häufigkeit und zuständige Seite. Beispielsweise ist tägliche Bodenpflege im Eingangsbereich genauer als Lobby komplett. Ergänzen Sie das zulässige Zeitfenster, wenn der Bereich während der Nutzung nur eingeschränkt zugänglich ist.
Bei Gästezimmern sollte erkennbar sein, ob Abreisezimmer, Bleibezimmer oder beide gemeint sind. Unterschiedliche Kategorien können in einer zweiten Spalte aufgeführt werden. Eine Suite mit zwei Bädern bleibt auch bei gleicher Belegung ein anderer Reinigungsumfang als ein kompaktes Doppelzimmer.
Schnittstellen ausdrücklich aufnehmen
Wäsche, Verbrauchsartikel und Zimmerfreigabe werden häufig nur mitgedacht. Schreiben Sie auf, wer diese Aufgaben übernimmt. Sonst kalkuliert ein Anbieter möglicherweise nur die Flächenpflege, während Sie eine vollständige Etagenbetreuung erwarten.
- Wer bestätigt den Zutritt zu einem Zimmer?
- Wer stellt geeignetes Material bereit?
- An wen werden Defekte und fehlende Bestände gemeldet?
- Wer entscheidet, ob eine Nacharbeit nötig ist?
Ein Beispiel für eine klare Grenze
Sie möchten Bettwäsche wechseln lassen, bestellen und waschen die Textilien aber über einen bestehenden Partner. Dann gehört der Wechsel in die Aufgabenliste, während Beschaffung und Wäscherei als anderweitig organisiert gekennzeichnet werden. Diese Abgrenzung verhindert, dass das Wort Wäscheservice von beiden Seiten unterschiedlich verstanden wird.
Bewahren Sie die abgestimmte Fassung auf. Wenn später weitere Arbeiten hinzukommen, ergänzen Sie sie mit Datum und Zuständigkeit. Eine Leistungsbeschreibung ist eine Arbeitsgrundlage, kein einmaliger Werbetext. Für eine Anfrage bei Ostsee Perle genügt zunächst ein Entwurf; unklare Punkte können im Gespräch präzisiert werden.

